Die Informationen der Kapitel 1, 2, 3 und 5 sind ohne Gewähr.


INHALT


1. Termine zum Thema "E-Rechnung"

  • Ab 01.01.2025 müssen Vereine e-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 01.01.2027 müssen Vereine e-Rechnungen ausstellen können.

Quelle*: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.10.2024
Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html


2. Erläuterungen zu RECHNUNGSEMPFANG

  • Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen (s. Quelle*, Randnummer 40)
    Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

    →  Interpretation: Hierzu genügt es, wenn der Verein ein E-Mail-Postfach hat; z.B. bei WEB.de, GMX.de, t-online, gmail.comicloud.com, outlook.com, hotmail.com etc. Unter dieser E-Mail-Adresse empfängt der Verein die E-Rechnungen. Der Verein muss natürlich seinen Lieferanten seine E-Mail-Adresse mitteilen.

  • Übergangsregelung (s. Quelle*, Randnummer 62)
    Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1. Januar 2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten.

    →  Interpretation: Der Verein benötigt ab 01.01.2025 zwingend ein E-Mail-Postfach zum Empfang von E-Rechnungen.


3. Erläuterungen zu RECHNUNGSSTELLUNG

  • Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 (s. Quelle*, Randnummer 63)
    Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 kann eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden. Die Ausstellung und Übermittlung einer Papierrechnung ist bis dahin umsatzsteuerlich immer zulässig.

    → Interpretation: Bis Ende 2026 kann ein Verein in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern Rechnungen in "sonstiger Form" erstellen und übermitteln.

  • Bedeutung "sonstige Rechnung" (s. Quelle* Randnummer 7)
    Als sonstige Rechnungen gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten ... . Dazu zählen auch ... JPEG- oder bloße PDF-Datei.

    → Interpretation: Bis Ende 2026 kann ein Verein Rechnungen z.B. in Papierform oder als PDF erstellen.


4. Geplante Umsetzung° in DFBnet Verein & DFBnet Finanz

4.1  DFBnet Verein - Empfang und Ablage von E-Rechnungen

  • Voraussetzung: DFBnet Verein ist mit einem >>E-Mail-Konto<< verbunden.
  • Verein hat von einem Lieferanten eine E-Rechnung an seine Vereins-E-Mail-Adresse erhalten.
  • Abruf und speichern der Rechnung in DFBnet Verein.
  • Umsetzung im 1. Quartal 2025.

4.2  DFBnet Finanz Verein - Hochladen und Verarbeiten von E-Rechnungen

  • Der Verein hat eine E-Rechnung via E-Mail erhalten und gespeichert. Diese liegt außerhalb von DFBnet Finanz.
  • Über eine neue Funktion können E-Rechnungen in DFBnet Finanz hochgeladen und verarbeitet (=gebucht) werden.
  • Umsetzung im 1. Quartal 2025.

4.2  DFBnet Verein & DFBnet Finanz - Erstellung von E-Rechnungen (2. Quartal 2025)

  • Die jeweilige Funktion zur Erstellung von E-Rechnungen ist für das 2. Quartal 2025 geplant.
  • Somit werden DFBnet Verein & DFBnet Finanz bereits ab ca. Juli 2025 auf E-Rechnungen vorbereitet sein.  

°Änderungen sind ohne vorherige Ankündigung möglich


5. Links, weiterführende Informationen

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