Folgendes müssen Sie bei Webanmeldungen bei langfristig geplanten und publizierten Lehrgänge (Anwärterlehrgänge) beachten:
100-Tage-Frist
Alle Webanmeldungen in der Lehrgangsverwaltung werden nach 100 Tagen aus dem System gelöscht, sofern diese nicht auf die richtige Teilnehmerliste gesetzt werden. Diese Information ist insbesondere für die Schiedsrichterobleute/lehrwarte in den Kreisen relevant, da die Lehrgangsleiter die Webteilnehmer vor Ablauf der 100 Tage-Frist auf die richtige Teilnehmerliste setzen müssen.
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