INHALT
Informationen zum Thema "E-Rechnung" (ohne Gewähr)
Ergänzende Informationen, die wir zum Thema recherchiert haben (ohne Gewähr)
- ab 01.01.2025 müssen Vereine e-Rechnungen empfangen können
- ab 01.01.2027 müssen Vereine e-Rechnungen ausstellen können
Quelle*: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.10.2024
Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html
Erläuterungen
RECHNUNGSEMPFANG
- Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen (s. Quelle, Randnummer 36)
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
- Übergangsregelung (s. Quelle, Randnummer 53)
Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1. Januar 2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten.
RECHNUNGSSTELLUNG
- Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 (s. Quelle, Randnummer 54)
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 kann eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden. Die Ausstellung und Übermittlung einer Papierrechnung ist bis dahin umsatzsteuerlich immer zulässig.
- sonstige Rechnung (s. Quelle Randnummer 6)
Als sonstige Rechnungen gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten ... . Dazu zählen auch ... JPEG- oder bloße PDF-Datei.
Geplante Umsetzung in DFBnet Verein & DFBnet Finanz
DFBnet Verein
• Ziel: Empfang und Ablage von eRechnungen.
• Voraussetzung: DFBnet Verein ist mit dem Vereins-E-Mail-Konto verbunden.
(Mein Portal > Profil > E-Mail-Konten)
• Verein erhält von einem Lieferanten eine eRechnung an seine Vereinsmailadresse.
• Abruf der Rechnung im Mailmodul von DFBnet Verein.
• Nach öffnen der Mail wird eine Möglichkeit angeboten, die angehängte eRechnung in DFBnet Verein ablegen zu können.
• Als Ablageort werden die unter Mein Portal > Administration > Ordner > Rechnungen angelegten Ordner.
• Da in der Regel eine eRechnung aus mindestens zwei Dateien besteht (1x XML-, 1x PDF-Format) müssen beide Dateien abgelegt werden können.
DFBnet Finanz
• Ziel: Hochladen und verarbeiten von eRechnungen in DFBnet Finanz.
• Der Verein hat eine eRechnung via E-Mail erhalten und abgelegt. Diese liegt außerhalb von DFBnet Finanz.
• Nutzer loggt sich in DFBnet Finanz ein.
• Über eine neue Funktion* kann er eRechnungen in DFBnet Finanz hochladen.
• Dabei werden die Daten „eingelesen“ und zur Verbuchung vorbereitet.
• Soweit möglich und wo sinnvoll, werden bestimmte Felder vorbelegt.
• Manuelles Eingreifen wird dem Nutzer zugemutet, z.B. bei Splittbuchung.
• Sind alle Pflichtfelder für eine Buchung ausgefüllt, kann die Rechnung gebucht werden.
Links
- Eintrag bei >>Wikipedia zu E-Rechnung<<
- Bundesministerium des Innern und für Heimat: >>Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.10.2024<<
- Bundesministerium des Innern und für Heimat: >>Was ist eine E-Rechnung?<<
- Bundesministerium des Innern und für Heimat: >>E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B)<<