Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Folgendes müssen Sie bei Webanmeldungen bei langfristig geplanten und publizierten Lehrgänge (Anwärterlehrgänge) beachten:

100-Tage-Frist

Alle Webanmeldungen in der Lehrgangsverwaltung werden nach 100 Tagen aus dem System gelöscht, sofern diese nicht auf die richtige Teilnehmerliste gesetzt werden. Diese Information ist insbesondere für die Schiedsrichterobleute/lehrwarte in den Kreisen relevant, da die Lehrgangsleiter die Webteilnehmer vor Ablauf der 100 Tage-Frist auf die richtige Teilnehmerliste setzen müssen.


Verwandte Artikel

Es ist kein Inhalt mit den angegebenen Stichworten vorhanden



  • Keine Stichwörter