...
- Menu: Information > Adressen > Mitglieder > Personenabgleich mit DFBnet Pass
- Der Menupunkt Personenabgleich mit DFBnet Pass muss in der Benutzerverwaltung unter Mein Portal > Administration > Benutzerverwaltung > Benutzer auf Lesen / Schreiben gesetzt sein.
- Der Personenabgleich kann nur von Vereinen genutzt werden, die Mitglied in einem >>Fußball-Landesverband<< sind.
- In DFBnet Verein muss unter Mein Portal > Administration > Stammdaten > Vereinsdaten > Vereinsnummer die DFBnet-Vereinsnummer* eingetragen sein (s. Bild).
- Ist das nicht der Fall, bitte an den Anwendersupport wenden: anwendersupport@dfb.de
- Um den Personenabgleich durchführen zu können benötigt die ausführende Person eine gültige DFBnet-Kennung mit Zugriffsrechten auf das DFBnet-Modul Pass Online.
- Diese DFBnet-Berechtigung, auch "Rolle" genannt, nennt sich: Vereinsanwender.
- Über https://dfbnet.org/paesse kann nach dem Einloggen geprüft werden, ob Zugriff besteht auf den Bereich Spielerliste.
- Ist das der Fall, sind die erforderlichen Rechte vorhanden, um über DFBnet Verein den Personenabgleich mit DFBnet Pass durchführen zu können.
...