Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 (s. Quelle*, Randnummer 63)
    Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 kann eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden. Die Ausstellung und Übermittlung einer Papierrechnung ist bis dahin umsatzsteuerlich immer zulässig.

    → Interpretation: Bis Ende 2026 kann ein Verein in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern Rechnungen in "sonstiger Form" erstellen und übermitteln.

  • sonstige Rechnung (s. Quelle* Randnummer 7)
    Als sonstige Rechnungen gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten ... . Dazu zählen auch ... JPEG- oder bloße PDF-Datei.

    → Interpretation: Bis Ende 2026 kann ein Verein Rechnungen z.B. in Papierform oder als PDF erstellen.

4. Geplante Umsetzung in DFBnet Verein & DFBnet Finanz (Änderung sind möglich)

4.1  DFBnet Verein

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- Empfang und Ablage von eRechnungen

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  • Voraussetzung: DFBnet Verein ist mit

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  • Verein erhält von einem Lieferanten eine eRechnung an seine

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  • Vereins-E-Mail-Adresse.

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  • Abruf der Rechnung im

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  • E-Mail-Modul in DFBnet Verein (Menu: Kommunikation > E-Mails > Übersicht).
  • Nach öffnen der Mail wird eine Möglichkeit angeboten, die angehängte eRechnung in DFBnet Verein ablegen zu können.
    •    Als Ablageort werden die unter Mein Portal > Administration > Ordner > Rechnungen angelegten Ordner.
    •    Da in der Regel eine eRechnung aus mindestens zwei Dateien besteht (1x XML-, 1x PDF-Format) müssen beide Dateien abgelegt werden können.


DFBnet Finanz
•    Ziel: Hochladen und verarbeiten von eRechnungen in DFBnet Finanz.
•    Der Verein hat eine eRechnung via E-Mail erhalten und abgelegt. Diese liegt außerhalb von DFBnet Finanz.
•    Nutzer loggt sich in DFBnet Finanz ein.
•    Über eine neue Funktion* kann er eRechnungen in DFBnet Finanz hochladen.
•    Dabei werden die Daten „eingelesen“ und zur Verbuchung vorbereitet.
•    Soweit möglich und wo sinnvoll, werden bestimmte Felder vorbelegt.
•    Manuelles Eingreifen wird dem Nutzer zugemutet, z.B. bei Splittbuchung.
•    Sind alle Pflichtfelder für eine Buchung ausgefüllt, kann die Rechnung gebucht werden.

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