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- ab 01.01.2025 müssen Vereine e-Rechnungen empfangen können
- ab 01.01.2027 müssen Vereine e-Rechnungen ausstellen können

Quelle*: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzenan Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.10.2024
Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

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Geplante Umsetzung in DFBnet Verein & DFBnet Finanz

DFBnet Verein
•    Ziel: Empfang und Ablage von eRechnungen.
•    Voraussetzung: DFBnet Verein ist mit dem Vereins-E-Mail-Konto verbunden.
(Mein Portal > Profil > E-Mail-Konten)
•    Verein erhält von einem Lieferanten eine eRechnung an seine Vereinsmailadresse.
•    Abruf der Rechnung im Mailmodul von DFBnet Verein.
•    Nach öffnen der Mail wird eine Möglichkeit angeboten, die angehängte eRechnung in DFBnet Verein ablegen zu können.
•    Als Ablageort werden die unter Mein Portal > Administration > Ordner > Rechnungen angelegten Ordner.
•    Da in der Regel eine eRechnung aus mindestens zwei Dateien besteht (1x XML-, 1x PDF-Format) müssen beide Dateien abgelegt werden können.


DFBnet Finanz
•    Ziel: Hochladen und verarbeiten von eRechnungen in DFBnet Finanz.
•    Der Verein hat eine eRechnung via E-Mail erhalten und abgelegt. Diese liegt außerhalb von DFBnet Finanz.
•    Nutzer loggt sich in DFBnet Finanz ein.
•    Über eine neue Funktion* kann er eRechnungen in DFBnet Finanz hochladen.
•    Dabei werden die Daten „eingelesen“ und zur Verbuchung vorbereitet.
•    Soweit möglich und wo sinnvoll, werden bestimmte Felder vorbelegt.
•    Manuelles Eingreifen wird dem Nutzer zugemutet, z.B. bei Splittbuchung.
•    Sind alle Pflichtfelder für eine Buchung ausgefüllt, kann die Rechnung gebucht werden.asdasd