Bitte Beachten Sie folgendes: Die Sollstellung ist ein Werkzeug ohne Plausibilitätsprüfung, die Nutzung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden!

Beim Ausführen der Sollstellung werden in den Beitragszuordnungen der angegebenen Abteilung und Beitragsart das „gebucht bis“-Datum auf das Datum gesetzt, das hier in der Maske in das Feld „Berechnet bis“ eintragen wurde; z.B. 31.12.xxxx. Das kann gegebenenfalls dazu führen, dass manche Mitgliedsbeiträge vom nächsten Beitragslauf (=Beitragsautomatik) erneut berechnet werden. Kontrollieren Sie deshalb nach Nutzung der Sollstellung unbedingt die nächste Beitragsvorschau.

Unter diesem Punkt definieren Sie das Datum der letzten Sollstellung für die Beiträge

  • einer Abteilung oder aller Abteilungen
  • eine Beitrags zu einer Abteilung

Ab diesem neu zu setzendem Datum werden in der Beitragsautomatik die fälligen Beiträge berechnet.

Durch das Setzen eines Datums der letzten Sollstellung wird ein Stichtag gesetzt, NACH dem die Beiträge gebucht werden. Um z.B. einheitlich mit dem 01.01. des aktuellen Jahres mit der Beitragsbuchung in DFBnet Verein zu beginnen, muss das Datum der letzten Sollstellung auf den 31.12. des Vorjahres gesetzt werden. Damit wird verhindert, dass noch alte, bereits bezahlte Beiträge, nochmals gebucht werden.

Anmerkung 1: Gerade beim Wechsel der Vereinssoftware ist dies ein einmalig einzusetzendes Werkzeug um doppelte Beiträge zu vermeiden. Diese Massnahme wird i.d.R. direkt oder kurz nach dem Datenimport durchgeführt. Zukünftig kümmert sich die Beitragsautomatik selbst um ein gesetztes "Gebucht bis" Datum.

Anmerkung 2: Desweiteren kann dieses Werkzeug dazu dienen um 0 Euro Beiträge auf ein neues "Gebucht bis" Datum zu setzen. Auf Grund der neuen automatischen altersabhängigen Beiträgen müssen wir für alle Beitragsarten ein "Gebucht bis" Datum setzen. Das haben wir früher nicht gemacht. Aus Performancegründen ist es daher vor allem für größere Vereine angeraten, vor einem Beitragslauf die Sollstellung für 0 Euro Beiträge einzusetzen. Dazu müssen Sie Abteilung und Beitragsbezeichnung allerdings genau kennen. Variable Beiträge sind davon ausgenommen. Diese gab es zuvor nicht.



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