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- Ab 01.01.2025 müssen Vereine e-Rechnungen empfangen können.
- Ab 01.01.2027 müssen Vereine e-Rechnungen ausstellen können.
Quelle*: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.10.2024
Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html
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