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Für die Richtigkeit der Informationen in den Kapiteln Die Informationen der Kapitel 1, 2, 3 und 5 kann keine beziehen sich ... sind ohne Gewähr... .
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1. Termine zum Thema "E-Rechnung"
- Ab 01.01.2025 müssen Vereine e-Rechnungen empfangen können.
- Ab 01.01.2027 müssen Vereine e-Rechnungen ausstellen können.
Quelle*: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.10.2024
Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html
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