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1. Termine zum Thema "E-Rechnung"
- Ab 01.01.2025 müssen Vereine e-Rechnungen empfangen können.
- Ab 01.01.2027 müssen Vereine e-Rechnungen ausstellen können.
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2. Erläuterungen zu RECHNUNGSEMPFANG
- Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen (s. Quelle*, Randnummer 40)
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
→ Interpretation: Hierzu genügt es, wenn der Verein ein E-Mail-Postfach hat; z.B. bei WEB.de, GMX.de, t-online, gmail.com, icloud.com, outlook.com, hotmail.com etc. Unter dieser E-Mail-Adresse empfängt der Verein die E-Rechnungen. Der Verein muss natürlich seinen Lieferanten seine E-Mail-Adresse mitteilen. - Übergangsregelung (s. Quelle*, Randnummer 62)
Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1. Januar 2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten.
→ Interpretation: Der Verein benötigt ab 01.01.2025 zwingend ein E-Mail-Postfach zum Empfang von E-Rechnungen.
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