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- Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 (s. Quelle*, Randnummer 63)
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 kann eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden. Die Ausstellung und Übermittlung einer Papierrechnung ist bis dahin umsatzsteuerlich immer zulässig.
→ Interpretation: Bis Ende 2026 kann ein Verein in Abstimmung mit seinen Lieferanten Rechnungen Geschäftspartnern Rechnungen in "sonstiger Form" erstellen und übermitteln. - sonstige Rechnung (s. Quelle* Randnummer 7)
Als sonstige Rechnungen gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten ... . Dazu zählen auch ... JPEG- oder bloße PDF-Datei.
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→ Interpretation: Bis Ende 2026 kann ein Verein Rechnungen z.B. in Papierform oder als PDF erstellen.
4. Geplante Umsetzung in DFBnet Verein & DFBnet Finanz
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