Eine weitere ausführliche Anleitung zum Thema Familienbeitrag steht >>hier<< zur Verfügung. |
---|
INHALT
Grundsätzliches
- bei einem Familienbeitrag handelt es sich um einen Beitrag, der sich aus Staffelung und Anzahl der zugeordneten Mitglieder ergibt
- die Zuordnung eines Familienbeitrags erfolgt grundsätzlich beim Zahler
- dort erfolgt die Beitragszuweisung und das "Anhängen" der Familienmitglieder
- die Beitragshöhe ergibt sich aus der Anzahl der angehängten Mitglieder
- der Zahler wird hierbei natürlich mitgezählt
- die Beitragsbuchungen erfolgen im Debitorenkonto des Zahlers
...
{"serverDuration": 67, "requestCorrelationId": "96235dc65f659234"}