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Eine weitere ausführliche Anleitung zum Thema Familienbeitrag steht >>hier<< zur Verfügung.


INHALT

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Grundsätzliches

  • bei einem Familienbeitrag handelt es sich um einen Beitrag, der sich aus Staffelung und Anzahl der zugeordneten Mitglieder ergibt
  • die Zuordnung eines Familienbeitrags erfolgt grundsätzlich beim Zahler
  • dort erfolgt die Beitragszuweisung und das "Anhängen" der Familienmitglieder
  • die Beitragshöhe ergibt sich aus der Anzahl der angehängten Mitglieder
  • der Zahler wird hierbei natürlich mitgezählt
  • die Beitragsbuchungen erfolgen im Debitorenkonto des Zahlers 

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