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Hinweise zum Wiedereintritt bzw. Austritt aus dem Verein

Grundsätzliches zum Vereinsaustritt: In der Vereinsverwaltung ist ein Mitglied bis zu seinem Austrittsdatum ordentliches Mitglied. Das Austrittsdatum sollte mit dem "Gebucht bis" -Datum in der Beitragszuordnung zusammen fallen, ansonsten werden Beiträge berechnet.

Wiedereintritt des Mitglieds: Wenn Sie das Mitglied wieder eintreten lassen wollen, rufen Sie bitte zuerst den Austrittsassistenten auf und löschen Sie das (a) Vereinsaustrittsdatum danach das (b) Abteilungsaustrittsdatum und dann (c) das Beitragsende.

Mögliche Fehlerquellen beim Austritt des Mitglieds

  • Nach der Eingabe kommt der Text: "Abteilung "xxx": Das Austrittsdatum darf nicht vor dem spätesten "Berechnet bis"-Datum liegen." Das heißt ein Gebucht-bis Datum in der Beitragszuordnung liegt nach dem gewünschten Vereinsaustrittsdatum.
  • Ein Austrittsdatum darf natürlich auch nicht vor dem Eintrittsdatum vorkommen
  • Wenn Sie den Austrittsassistenten aufrufen und dieser eine Abteilung mit einem leeren Feld auflistet fehlt ihm für diese Abteilung ein Austrittsdatum. Wenn Sie versuchen das Austrittsdatum zu löschen erhalten Sie eine Fehlermeldung. In dem Fall tragen Sie bitte zuerst das Austrittsdatum beim Vereinsaustritt ein und bei allen Abteilungen. Rufen Sie anschliessend den Assistenten erneut auf und löschen Sie das Vereinsaustrittsdatum.

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... nach erneutem Aufruf


  • Es ist im übrigen absolut möglich, die selbe Abteilung erneut hinzuzufügen wenn die alte Abteilungszugehörigkeit beendet wurde. Das selbe gilt für den Beitrag. Der Vorteil ist eine Nachvollziehbarkeit von möglichen Lücken in der Beitragszahlung. Beitragspausen lassen sich eindeutig erkennen!

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